Rettet den Schulhof des GRG 17 Geblergasse: Forum
12-05-2012 08:25

DIE GARAGE WIRD DIESES JAHR NICHT GEBAUT!!!!!

Am 11.5.2012 nahmen die Eltern, SchülerInnen und LehrerInnen mit großer Freude zur Kenntnis, dass die Garagenerrichtungs- und BetriebsgmbH HH 59 nun zum 2. Mal eine frühzeitig veröffentlichte Ausschreibung zu dem wenig durchdachten und kinderfeindlichsten Projekt der Stadt zurücknehmen muss.

Bis dato gibt es für dieses strittige Bauvorhaben keinen rechtskräftigen Baubescheid (Update: Baubescheid wurde am 20.6.2012 ausgestellt - siehe Chronologie des Geschehens Sommer 2012). Der Bau hätte den eben erst
neu sanierten Turnsaaltrakt der Schule mit größter Wahrscheinlichkeit wieder zum Sanierungsfall gemacht.

Die Bürgerinitiative „Rettet den Schulhof des GRG 17“ geht davon aus, dass die Bauoberbehörde die fundierten Einsprüche mehrere AnrainerInnen nicht abweisen kann. In einem mehrseitigen Konvolut werden von einem gewichtigen Gutachter und mehreren Rechtsanwälten Mängel aufgezählt, wird auf die Verschlechterung der Wohnsituation der Nachbarn hingewiesen.

Die BI ist  nun im Besitz dieser Gutachten, die uns in der Hoffnung bestärken, dass dieses Bauvorhaben in 2. Instanz nicht bewilligungsfähig ist.

Wir gehen davon aus, dass auch im nächsten Sommer nicht in unserem Schulhof gebaut wird. Die Stadt Wien hat einen neuen Garagenkoordinator bestellt, der erst dann neue Garagen errichten möchte, wenn die Einführung des Parkpickerls seine Wirkung entfaltet hat und die neue Stellplatz-Situation evaluiert wurde.

Vermutlich wird man Garagen dort benötigen, wo die Grenzziehungen zur pickerlfreien Zone verlaufen und nicht im Zentralraum Hernals. Wenn man stur und ohne ein nachgewiesenes Parkplatzproblem am Projekt festhält, beweist dies nur unsere Behauptung:

"Hier sollte kostbarster und ständig in Nutzung stehender Grünraum, nämlich ein Schulhof, vernichtet werden um ein Bauherrenprojekt attraktiver zu machen."
Wird das Bauvorhaben dennoch rechtskräftigen beschieden, werden sowohl die AnrainerInnen als auch wir VertreterInnen der BI und des Elternverein wieder aktiv werden.
  • Offene Detailansicht des Widerrufs auf http://www.gemeinderecht.wien.at
  • Hier die Berichterstattung im ORF, im Standard, im Kurier